Klima- und Artenschutz umsetzen, Nachhaltigkeit ermöglichen, Jugend beteiligen

Die bevorstehende Landtagswahl entscheidet über die Zukunft Nordrhein-Westfalens und ist richtungsweisend für den Umgang mit Natur und Umwelt. Als führender Jugendverband in der außerschulischen Umweltbildung und im praktischen Naturschutz richten wir zehn zentrale Forderungen an die Landespolitik: pdfForderungspapier NAJU NRW

1. Klima schützen - schneller Ausstieg aus fossilen Energieträgern

Zum Schutz des Klimas, der Natur und der Menschen ist die Begrenzung der Erderhitzung auf die im Pariser Klimaschutzabkommen festgelegten 1,5 Grad Celsius zwingend notwendig. Hierfür muss NRW sein Klimaschutzgesetz auf die hieraus resultierende wissenschaftlich berechnete Zielmarke der Klimaneutralität bis 2035 dringend nachbessern. Dazu braucht es verbindliche Ziele inklusive Umsetzungsstrategien für alle klimarelevanten Sektoren (Energie, Verkehr, Gebäude, Industrie, Landwirtschaft). Neben den verbindlichen Zielwerten muss das Land mit gezielten Förderprogrammen die Energie-, Mobilitäts-und Wärmewende beschleunigen.

Der Ausstieg aus der Verstromung von Stein- und Braunkohle muss bis zum Jahr 2030 vollzogen werden. Die NAJU NRW fordert parallel hierzu, dass dem von RWE betriebenen Raubbau in den Braunkohletagebaugebieten Einhalt geboten und weitere Abgrabungen von noch intakten Bodenstrukturen auf ein absolutes Minimum begrenzt werden müssen.

Das Land NRW muss sich dafür einsetzen, dass die irreführende Klassifizierung von Atomkraft und Erdgas als „nachhaltig“ im Rahmen der EU-Taxonomie nicht umgesetzt und rückgängig gemacht wird. Obwohl die Atomkraft kaum CO2 emittiert, ist diese Art der Stromerzeugung grundsätzlich nicht nachhaltig. Die Risiken sind zu groß und gleichermaßen unkontrollierbar für die tausende Jahre andauernden Lagerungszeiten der radioaktiven Abfälle. Zwar emittiert Erdgas weniger CO2 als beispielsweise Kohle, dennoch ist die Verstromung von Erdgas mit massiven CO2-Emissionen verbunden. Um auf Erdgas als umfängliche Brückentechnologie zu setzen, fehlt mittlerweile die Zeit. Daher sind klimafreundliche Stromproduzenten wie Windkraft und Solar statt falsch deklarierter „nachhaltiger" Stromquellen notwendig.

2. Energiewende naturverträglich vorantreiben

Um die Energiewende zu bewältigen, benötigt es einen schnellen und massiven Ausbau von Erneuerbaren Energien. Bis 2030 sollen laut der NRW Energieversorgungsstrategie die Erneuerbaren Energien auf 12 GW Windkraft, sowie 24 GW Photovoltaik (PV) ausgebaut werden. Um diese Werte zu erreichen, ist ein Netto-Zubau von 900 MW pro Jahr notwendig. 2021 gab es jedoch nur einen Netto-Zubau von knapp 300 MW. Es benötigt somit eine Verdreifachung der jährlichen Ausbaumenge. Um dieser gerecht zu werden, braucht es eine generelle Photovoltaik-Pflicht auf allen Industrie-, Büro-und Gewerbegebäuden sowie bei Privatgebäuden bei Neubauten oder größeren Dacharbeiten. Dabei muss das Land durch Förderungen für Privatleute und Selbstständige sowie Kleinunternehmer die soziale Belastung abfedern. Damit PV-Anlagen auch bei privaten Bestandsgebäuden zum Regelfall werden, bedarf es einer Anpassung der Einspeisevergütung, um die Attraktivität entsprechender Investitionen zu steigern. Ergänzend ist es notwendig, auch Freiland-PV auf Flächen mit geringem ökologischen Wert (beispielsweise auf Energiemais-Äckern) auszubauen und zu fördern.

Um gleichzeitig den naturverträglichen Ausbau der Windkraft zu verbessern, braucht es eine zentral durch das Land vorangetriebene Identifikation der artenschutzrechtlich konfliktärmsten 2-5 Prozent der Landesfläche, welche für die Windkraft geeignet sind, als Vorzugsflächen für Windkraft sowie eine entsprechende regionalplanerische Ausweisung dieser Flächen gemeinsam mit den Bezirksregierungen. Eine verbindliche Regionalplanung ist unabdingbar, um Natur-und Artenschutzbelange frühzeitig auf übergeordneter räumlicher Ebene zu berücksichtigen und somit möglichen Konflikten vorbeugend begegnen zu können. Grundsätzlich gilt es, ebenso wie beim PV-Ausbau, zunächst die Flächenpotenziale von versiegelten und anderweitig vorbelasteten Flächen, beispielsweise Gewerbe-und Industriegebiete, auszuschöpfen, bevor in den naturnahen Raum eingegriffen wird. Die wissenschaftlich unbegründete pauschale 1.000-Meter-Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung gilt es abzuschaffen.

3. Mobilitätswende voranbringen – ÖPNV & Fahrrad stärken

Der Verkehrsbereich ist einer der wenigen klimarelevanten Sektoren, der noch keinen Beitrag zum Klimaschutz geleistet hat. So befinden sich die Emissionswerte im Jahr 2019 immer noch auf dem Niveau von vor 30 Jahren. Wir benötigen eine gleichwertige Gestaltung von Verkehrsräumen für ÖPNV, Auto-, Fahrrad-und Fußverkehr. Da das Auto bislang im Mittelpunkt der meisten Verkehrsnetze steht, ist bei Um- und Neubaumaßnahmen ÖPNV-, Fahrrad-und Fußinfrastruktur zu priorisieren, um dem aktuellen Ungleichgewicht entgegenzuwirken. Dies bedeutet in der konkreten Umsetzung eine Abkehr der autozentrierten Verkehrspolitik und -gestaltung.

Um der Mobilitätswende neuen Schwung zu verleihen, bedarf es eines attraktiveren ÖPNV. Hierzu müssen Kommunen und Verkehrsverbünde in die Lage versetzt werden, die Taktzahl der aktuellen Verbindungen, die Zuverlässigkeit und Sauberkeit in Bus und Bahn zu optimieren. Gleichzeitig muss die Anbindung an den ÖPNV insbesondere in ländlichen oder strukturschwachen Räumen gesteigert werden. Um die Attraktivität zu erhöhen und einen finanziellen Anreiz zu schaffen, braucht es ein landesweit gültiges 365 € -Jahresticket für alle. Die

NAJU NRW fordert einen stärkeren Ausbau der innerstädtischen Fahrradinfrastruktur und der Radschnellwegnetze zwischen nahegelegenen Städten, um das Fahrrad als Mobilitätsmittel zu stärken. Dies schließt eine bessere Beschilderung und Ausweisung der Radverkehrsstrecken über diverse Medien ein. Zudem muss der Preis für die Mitnahme von Fahrrädern im ÖPNV reduziert werden. Es bedarf außerdem eines Förderprogrammes für Kommunen, welches die Erweiterung der kommunalen Flotten um verschiedene "Fahrradmodelle” (E-Bike, Lastenrad, Schwerlastenrad) ermöglich

4. Schutzgebiete für mehr Biodiversität stärken

Seit Jahren nimmt die Artenvielfalt der Tier-und Pflanzenwelt in Deutschland rapide ab. Bundesweit sind über 7.000 Arten gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Der dramatische Artenschwund verdeutlicht die unzureichenden Natur-und Artenschutzmaßnahmen. Luft-und Lichtverschmutzung, der Einsatz von Pestiziden, industrielle Land-und Forstwirtschaft und die naturferne Gestaltung von Gärten, Grünanlagen und Siedlungsgebieten tragen fortwährend zu einer starken Gefährdung der Artenvielfalt bei. Studien belegen, dass der Einsatz von Pestiziden durch aufgeweichte Regelungen auch in nahegelegenen Naturschutzgebieten Insekten schädigen -Gebiete, in denen Arten-und Naturschutz oberste Priorität haben müssen. Die NAJU NRW fordert daher, dass die Pufferzonen um Schutzgebiete auf 5 Kilometer ausgeweitet und verpflichtend eingehalten werden. Insbesondere muss NRW die Ausnahmeregelung für die Anwendung von Pestiziden in Schutzgebieten streichen. Um die Qualität der Schutzgebiete zu erhalten, fordert die NAJU NRW das Land auf, den Naturschutzetat um 30 Millionen Euro jährlich aufzustocken.

Es ist notwendig, bestehende und neu ausgewiesene Schutzgebiete miteinander zu vernetzen, um einer Fragmentierung vorzubeugen und die ökologische Qualität der Schutzgebiete zu erhöhen. Dies erfordert eine Wiedereinführung des Landschaftsprogramms, um eine landesweite Konzeption für einen übergreifenden Biotopverbund in NRW und verbindliche Vorgaben für die Regionalpläne zu schaffen.

Im Jahr 2021 waren in NRW nur 0,19 Prozent der Landesfläche als Wildnisflächeausgewiesen. Dies stellt eine dramatische Verfehlung der seit 2007 bestehenden Vorgabe der Bundesregierung dar, 2,0 Prozent der Landesfläche als Wildnisflächeauszuweisen. Um dies nachzuholen, sollten insbesondere 10% des Staats-und Gemeindewaldes aus der Nutzung genommen werden sowie ein zweiter Nationalpark in NRW, beispielsweise die Senne, ausgewiesen werden.

5. Nachhaltige Stadt- und Flächenentwicklung gestalten

Seit Jahren steigt der Flächendruck zwischen Gewerbe-und Wohngebieten, landwirtschaftlichen und Naturflächen sowie Flächen zur Energieerzeugung. Ein Mittel, um den Flächendruck verbindlich zu reduzieren, ist die Nachverdichtung, die den Bedarf an neu zu versiegelnden Flächen senkt. Die NAJU NRW fordert, dass die Neuversieglung in der Landesentwicklungsplanung kurzfristig auf 5 Hektar/Tag begrenzt und bis 2035 auf null abgesenkt wird.

Gleichzeitig braucht es eine innerstädtische Förderung von grüner und blauer Infrastruktur. Grünflächen, Wiesen, Waldstücke und Parks sowie Bachläufe führen nicht nur zu einer Steigerung der lokalen Lebensqualität, sondern beugen auch Hitzeinseln vor und bieten vielen Tierarten einen Lebensraum. Zudem müssen bisher häufig ungenutzte Dachflächen, Hauswände und Parkplätze für Begrünungsmaßnahmen oder Photovoltaik-Anlagen verwendet werden. Die NAJU NRW fordert darüber hinaus, dass öffentliche Grünflächen naturnah und insektenfreundlich gestaltet werden.

Nächtliche Beleuchtung stört die natürlichen Biozyklen der Tierwelt und stellt für viele Tierarten daher ein massives Problem dar. Um die Beeinträchtigung auf ein Minimum zu reduzieren, können Bewegungsmelder an Beleuchtungen insbesondere in Parks und Grünflächen, aber auch bei regulären Straßenbeleuchtungen Abhilfe schaffen. Hier bedarf es effektiver Vorgaben, die die Lichtverschmutzung reduzieren, sowie eines Förderprogramms zur Nachrüstung bereits bestehender Lichtanlagen mit Bewegungsmeldern und LED-Leuchtkörpern zur Energieeinsparung.

6. Nachhaltige Landnutzung fördern - Pestizideinsatz einschränken

Landwirtschaftlich genutzte Flächen nehmen fast die Hälfte der Landesfläche von NRW ein und prägen maßgeblich die Kulturlandschaft. Diese großflächige landwirtschaftliche Nutzung bringt eine Verantwortung für Klima-, Natur-und Tierschutz mit sich. Um dieser gerecht zu werden, braucht es einen angemessenen rechtlichen Förderrahmen. Besonders müssen finanzielle Anreize zur Umstellung auf und Implementierung von Bewirtschaftungsweisen der nachhaltigen Landnutzung für Landwirte ausgebaut werden.

Um die Biodiversität zu schützen, fordert die NAJU NRW eine Reduktion schädlicher Pestizide. Insbesondere in ausgewiesenen Schutzgebieten dürfen keine Pestizide eingesetzt werden. Das 2021 in Kraft getretene Bundes-Insektenschutzgesetz muss konsequent umgesetzt und darf nicht durch Ausweichregelungen umgangen werden. Vielmehr muss der Insekten-und Artenschutz durch mehr naturnahe und artenfreundliche Flächen gestärkt werden.

Zudem fordert die NAJU NRW, dass Subventionen für nicht-artgerechte Tierhaltung schrittweise abgebaut werden –bei gleichzeitiger Zunahme von finanziellen Förderungen pflanzlicher sowie klimafreundlicher Erzeugnisse. Artgerechte Tierhaltung und Tierwohl müssen dabei klar definiert sowie höchst priorisiert werden. Dafür bedarf es einer erheblichen Verschärfung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, damit die natürlichen, arttypischen Bedürfnisse der Tiere im Fokus stehen. Dazu müssen allgemeingültige, verbindliche Mindeststandards mit entsprechender finanzieller Unterstützung geschaffen werden, unabhängig von bereits bestehenden Zertifizierungssystemen. Zudem sollte sich die Subventionierung von einer weltmarktorientierten Produktion tierischer Güter hin zu einer Produktion entwickeln, die an dem lokalen Verbrauch orientiert ist.

7. Nachhaltige und gesunde Ernährung fördern 

Die Gesundheit der Menschen hängt eng mit der Gesundheit unserer Lebensgrundlagen, also der Ökosysteme unseres Planeten, zusammen. Das globale Ernährungssystem überschreitet dabei aktuell die planetaren Grenzen und gefährdet damit die Gesundheit der Erde. Zur nötigen Anpassung gehören nicht nur eine Umstellung der Ernährung auf klima-und umweltschonendere Nahrungsmittel durch die stärkere Förderung von Ökolandbau und regionaler Lebensmittelproduktion, sondern auch eine Verringerung der Lebensmittelverschwendung. Die Wertschätzung von Lebensmitteln muss gesteigert werden, um die Abfallmengen in Privathaushalten zu verringern. Bildungsangebote zu Lebensmittelverschwendung und nachhaltiger Ernährung müssen verstärkt werden.

Insbesondere der intensive Konsum von Fleisch und anderen tierischen Produkten belastet Mensch und Umwelt immens. Nicht nur hat ein hoher Fleischkonsum negative Auswirkungen auf die Gesundheit und erhöht beispielsweise das Risiko an Darmkrebs zu erkranken. Die mit dem hohen Fleischkonsum einhergehende Massentierhaltung führt zudem zu einer erheblichen Belastung des Klimas, zu einer Störung der Wasserhaushalte durch erhöhte Nitratwerte sowie zu einem hohen Flächenverbrauch. Daher braucht es eine verstärkte Förderung von vegetarischen und veganen Ernährungsangeboten im Handel und in Kantinen und Mensen.

Das Wegwerfen von genießbaren Lebensmitteln in der Produktion, der Verarbeitung und dem Handel muss verboten werden. Stattdessen sollte die Spende von nicht verkauften oder nicht verkaufbaren aber genießbaren Lebensmitteln an gemeinnützige Vereine, Obdachlosenhilfen oder Foodsharing-Initiativen verpflichtend gemacht werden.

8. Nachhaltige Abfall- und Kreislaufwirtschaft etablieren

Jede Minute landet weltweit eine LKW-Ladung Plastikmüll in unseren Meeren, Flüssen und Gewässern. Diese Vermüllungder Umwelt stellt ein großes Problem dar. Nicht nur der achtlose Umgang mit Müll durch Privatpersonen, sondern insbesondere auch der verschwenderische Umgang mit Ressourcen in unserer Wirtschaft schadet der Umwelt, dem Klima und sind auch aus gesellschaftlicher Sicht wirtschaftlich schlicht ineffizient.

Mehr leicht wahrnehmbare Angebote zur Müllentsorgung müssen entstehen, dazu gehören eine einheitliche und leichtverständliche Mülltrennung sowie mehr öffentliche Mülleimer mit größerem Fassungsvermögen, um so genanntes Littering (Eintragung von Müll in die Umwelt) zu reduzieren. Außerdem müssen Kontrollen und Sanktionen eingeführt werden, um ein Zeichen gegen Vermüllungzu setzen und das Bewusstsein für die richtige Entsorgung zu stärken.

Gleichzeitig hat die Rohstoffknappheit in vielen Branchen aufgezeigt, wie notwendig und nachhaltig eine Kreislaufwirtschaft ist –auch wirtschaftlich. Das Land NRW muss hier als Vorbild vorangehen und die Voraussetzungen schaffen, dass unvermeidbarer Müll nicht als Abfallprodukt, sondern -soweit möglich –als Ressource verstanden und genutzt wird. Hierfür muss die thermische Verwertung (Müllverbrennung) wichtiger Rohstoffe auf ein Minimum begrenzt werden und die Vorrausetzungen geschaffen werden, Rohstoffe in NRW zu recyclen und dem Kreislaufsystem wieder zuzuführen.

9. Das Land als Vorbild für nachhaltiges Handeln

Das Land NRW muss mit seiner Verwaltung als Vorbild für nachhaltiges Handeln fungieren. So sollten öffentliche Gebäude beispielsweise mit PV Anlagen und Dach-sowie Wandbegrünung ausgestattet werden und neue öffentliche Gebäude nur noch nach Energie Plus Haus Standards gebaut werden. Um hier weitere Anreize für öffentliche Gebäude der Kommunen zu schaffen, muss es entsprechende Förderungen und Unterstützungen beispielsweise für Universitäten und Schulen geben, um die Energiebilanzen zu verbessen. Damit nachhaltiges Handeln auch in der Praxis erfolgreich umgesetzt wird, muss für alle Landesbehörden und Ministerien eine Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet und angewendet werden.

Bauvorhaben des Landes dürfen zudem nur noch mit klimaneutralen /-positiven Materialien verwirklicht werden und sollten zur langfristigen Wieder-und Weiterverwendung geplant werden. Durch seine Vorbildfunktion und weitere Förder-und Gesetzesmaßnahmen strebt das Land NRW eine Kreislaufwirtschaft im Bauwesen an und treibt diese beispielsweise mit benötigten Informationen zu Materialien und Materialflüssen voran. So können Abfälle und Emissionen reduziert werden.

10. Jugend tatsächlich beteiligen

Die Corona-Pandemie hat verdeutlicht, dass die Interessen von jungen Menschen längst noch nicht gehört werden. Wir benötigen eine generationengerechte Politik, die nicht nur auf das Heute schaut, sondern auch den zukünftigen Generationen die Chance auf ein gutes und gesundes Leben ermöglicht. Hierfür ist eine echte Beteiligung von jungen Menschen an politischen Prozessen notwendig.

Deutschland ist ein demokratisches Land. Aufgrund des Wahlalters darf allerdings insbesondere die ältere Generation das Wahlrecht ausüben. So waren bei der Bundestagswahl 58 % der Wahlberechtigten über 50 Jahre alt und nur 3,4 % unter 20 Jahre. Die Entscheidungen der Politik wirken sich jedoch beispielsweise in Form der Bildungspolitik sehr direkt auf das Leben der Kinder und Jugendlichen aus oder haben maßgeblichen Einfluss auf ihre Zukunft wie in der Klimapolitik. Obwohl junge Menschen somit maßgeblich von den politischen Entscheidungen betroffen sind, sind sie im demokratischen Entscheidungsprozess unterrepräsentiert. Um diesen Missstand zu reduzieren, fordert die NAJU NRW eine Absenkung des Wahlalters auf Landesebene auf 16 Jahre.

Darüber hinaus müssen junge Menschen in die Entscheidungsprozesse im politischen Alltag eingebunden werden und beispielsweise in Anhörungen, Beiräten und ähnlichem vertreten sein. Um dies zu gewährleisten und jungen Menschen nach den massiven sozialen Einschränkungen während der Corona-Pandemie wieder ein soziales Leben zu bieten, müssen die Mittel des Kinder-und Jugendförderplans für die anerkannten Jugendverbände langfristig erhöht werden.