Transparenz bei der NAJU NRW
Angaben im Rahmen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Auf Initiative von Transparency Deutschland haben Akteure aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Hier sind die Angaben der NAJU NRW.
Auf der jährlichen NAJU-Landesdelegiertenversammlung (LDK) entscheiden die Delegierten aller NAJU-Gruppen in NRW über die Geschicke der NAJU NRW - Foto: Christian Volk
Selbstverpflichtung vom 20. November 2019
Wir, die Naturschutzjugend NRW - Träger e.V., verpflichten uns im Rahmen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, indem wir sie mit dieser Erklärung leicht auffindbar auf unsere Webseite stellen oder auf Anfrage elektronisch beziehungsweise postalisch versenden.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Name: Naturschutzjugend NRW - Träger e.V.
Sitz: 40219 Düsseldorf
Anschrift: Völklinger Str. 7-9
Gründungsjahr: 1981
Eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf, VR 7941
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Die NAJU möchte Kinder und Jugendliche dafür begeistern, sich in gemeinschaftlichem Handeln für Mensch und Natur einzusetzen. Wir wollen, dass auch kommende Generationen eine Erde vorfinden, die lebenswert ist. Die NAJU setzt sich darum für den Erhalt vielfältiger Lebensräume und Arten ein sowie für sauberes Wasser, gesunde Böden, den Schutz des Klimas und den schonenden Umgang mit endlichen Ressourcen.
Hier finden Sie unsere aktuelle Satzung als pdf zum Einsehen und Herunterladen:
Satzung Naturschutzjugend NRW Träger e.V.
Statut NAJU NRW
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Wir sind wegen der Förderung des Natur- und Umweltschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Düsseldorf-Süd, St.-Nr. 106/5752/0304, vom 15.11.2018 für den letzten Veranlagungszeitraum 2017 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetz von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Angaben zum Landesvorstand der NAJU finden Sie hier, Angaben zur Landesgeschäftsführung finden Sie hier.
5. Tätigkeitsbericht
Lesen Sie unseren Tätigkeitsbericht im Jahresbericht.
6. Personalstruktur
Der NAJU-Landesverband beschäftigte zum 31.12.2019 in der Landesgeschäftsstelle 5 hauptberufliche Arbeitnehmer*innen, 3 studentische Mitarbeiter*innen, 3 Bundesfreiwilligendienstleistende (BFD) und eine Teilnehmerin des Freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ). Der ehrenamtliche Landesvorstand besteht aus 9 Mitgliedern, etwa 20-30 Aktive engagieren sich ehrenamtlich für den Landesverband im Rahmen von Projekten, Seminaren und Freizeiten.
7. Angaben zur Mittelherkunft
Angaben zu unserer Mittelherkunft der NAJU NRW:
Beitragsanteile NABU NRW | 88.275,02 € |
Zuschüsse öffentliche Stellen (Kinder- und Jugend-Förderplan, LVR, NUA, BFD-Träger) |
143.846,01 € |
Erlöse Projektbereich (JUM, Starke Mädchen, Trashbusters) |
102.004,15 € |
Teilnehmerbeiträge | 48.950,00 € |
Kostenerstattungen | 18.909,05 € |
Spenden (außer projektbezogen) | 1.520,06 € |
Erlöse Vorjahre, sonstige Erträge | 13.238,95 € |
Summe | 416.733,24 € |
8. Angaben zur Mittelverwendung
Auskunft zur Mittelverwendung der NAJU NRW:
Personal (außer Projektbereich) | 152.634,44 € |
Seminare / Freizeiten | 76.315,82 € |
Unterhalt Geschäftsstelle | 30.517,95 € |
Fahrtkosten | 3.687,17 € |
Öffentlichkeitsarbeit | 6.455,57 € |
Projektbereich (JUM, Starke Mädchen, Trashbusters) | 114.674,15 € |
Sonstige Kosten | 1.008,25 € |
Rücklagen / Rückstellungen | 24.935,33 € |
Summe | 410.288,88 € |
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Der Naturschutzjugend NRW – Träger e.V. ist rechtsträger der Naturschutzjugend NRW (NAJU NRW), der Jugendorganisation des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Landesverband Nordrhein Westfalen e.V..
10. Zuwendungen, die mehr als 10% der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen
Im Jahr 2019 erhielt die NAJU Zahlungen, die über zehn Prozent des Gesamtjahresbudgets hinausgingen von:
- Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Landesverband Nordrhein Westfalen e.V.
- LVR, Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW
- Aktion Mensch: Projekt „Starke Mädchen“
Angaben bestätigt vom Landesvorstand am 05.09.2020.