10.02.2022

Die Coronaschutzregeln wirken sich auch auf unsere Veranstaltungen und Freizeiten aus - Dadurch entstehen viele Unsicherheiten und Rückfragen. Wir haben hier Antworten zu den häufig gestellten Fragen zusammengestellt. Bleibt dennoch etwas offen, meldet euch gerne bei uns.

 

Welche Coronaschutzregeln gelten derzeit bei der NAJU NRW für Veranstaltungen und Freizeiten?

  • Für alle Veranstaltungen und Freizeiten gilt die 2 G + Regelung. Das bedeutet: An Freizeiten und Veranstaltungen dürfen nur vollständig geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.
    • Ausnahmen: Personen bis einschließlich 15 Jahren und Menschen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, müssen nicht vollständig geimpft oder genesen sein.
  • Vor Beginn der Freizeit oder Veranstaltung muss von allen Personen (auch geboosterten und Schüler*innen) ein offizielles negatives Testergebnis vorgelegt werden. Dies kann in Form eines Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Im Fall eines positiven Testergebnisses, darf die Person nicht teilnehmen.
  • In geschlossenen Räumen muss von allen Personen (genesen, geimpft, getestet) eine medizinische Maske (oder FFP2-Maske) getragen werden.

Kann ich an einer Veranstaltung teilnehmen, wenn ich nicht geimpft bin?

  • Ja, in zwei Ausnahmefälle darfst du auch teilnehmen, wenn du ungeimpft bist:
    • Du bist 15 Jahre alt oder jünger.
    • Du kannst dich aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 impfen lassen und hast ein ärztliches Attest, dass dies bestätigt.
  • Wichtig: Egal welchen Status du hast (geimpft, ungeimpft, genesen) - du brauchst immer ein negatives Testergebnis, das du vor Beginn der Veranstaltung vorzeigen musst.
    • Ein offizielles Schnelltestergebnis (nicht älter als 24 Stunden) oder ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)

Was passiert, wenn ich auf einer NAJU-Freizeit einen positiven Schnelltest oder typische Corona-Symptome habe?

  • Ein erneuter Schnelltest (bestenfalls Typ B, mindestens Typ A) wird durchgeführt.
  • Ist auch der zweite Schnelltest positiv, werden die Eltern benachrichtigt (bei Minderjährigen) und kümmern sich in Absprache um den Rücktransport. Die Eltern erklären sich mit der Anmeldung mit diesem Vorgehen einverstanden.
  • Bis dahin wird die Person einzeln isoliert.
  • Die Betreuung der isolierten Person erfolgt (Intensität nach Bedarf) unter strenger Einhaltung der Hygienestandards und mit FFP2-Maske durch die jeweilige Gruppenleitung.

Bekomme ich meinen Teilnehmendenbeitrag erstattet, wenn die Veranstaltung coronabedingt ausfallen muss?

  • Wenn die Veranstaltung von uns abgesagt wird, dann bekommst du dein Geld zurück.
  • Wenn du aufgrund einer Coronainfektion nicht an der Veranstaltung teilnehmen kannst, können wir die Kosten leider nicht übernehmen. Daher ist es sinnvoll, vor Antritt der Reise eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Wann muss ich eine Maske tragen?

  • In Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, ist von allen Personen – auch geimpften und genesenen - mindestens eine medizinische Maske zu tragen (§3 Abs. Abs. 1 Nr. 2)
  • Zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken darf die medizinische Maske zeitweise abgenommen werden.
  • In Ausnahmefällen darf die medizinische Maske auch abgenommen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird und wenn das Ablegen nur einige Sekunden lang andauert.
  • Auf das Tragen einer Maske kann im Außenbereich verzichtet werden, soweit es vor Ort keine gesonderten Regelungen gibt.