25.03.2021

In NRW gilt nun die neue Corona-Schutzverordnung und es dürfen nun wieder einge Angebote im Rahmen der Jugendverbandsarbeit in Präsenz durchgeführt werden. Der Landesjugendring NRW hat für die Jugendarbeit und Corona online weitere Informationen sowie ein FAQ bereitsgestellt: www.ljr-nrw.de/corona-faq

Generell empfehlen wir für die Jugendarbeit in Zusammenhang mit Corona die aktuellen Informationen des Landesjugendrings.